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>DHG-STELLUNGNAHMEN

>STELLUNGNAHMEN MIT ANDEREN ORGANISATIONEN

>STELLUNGNAHMEN ANDERE ORGANISATIONEN MIT BEZUG ZU DHG-POSITIONEN

 

FACHLICHE STANDARDS
zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
und komplexem Unterstützungsbedarf

Um die rechtlichen Ansprüche und fachlichen Anforderungen des neuen Teilhaberechts für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf mit Leben zu füllen, hat sich die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) als Fachverband der Aufgabe gestellt, Leitziele und Handlungsempfehlungen für Fachkräfte und Dienste der Behindertenhilfe zu entwickeln. Dabei sind die DHG-Standards zur Teilhabe bei komplexem Unterstützungsbedarf als Beitrag zum notwendigen Prozess der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung von Teilhabe in fachlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht zu verstehen. Die Standards richten sich nicht nur an Leistungsträger und Leistungserbringer und deren Mitarbeitende, sondern auch an weitere Akteure wie Angehörige, Selbstvertretungsgruppen, Fach- und Berufsverbände sowie die Wissenschaft. (März 2021)

Die DHG konzentriert sich mit ihren Standards zur Teilhabe zunächst auf fünf Handlungsfelder:

Teilhabe und Assistenz: Die Aufnahme des Assistenzkonzepts in die professionelle Behindertenhilfe und als zentrale Leistungskategorie des neuen Teilhaberechts erfordert ein fachlich fundiertes komplexes Assistenzmodell. Assistenz erschöpft sich nicht in einer Aneinanderreihung unterstützter Alltagsverrichtungen. Die Assistenz der Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist eine anspruchsvolle und komplexe Tätigkeit. Sie umfasst auch die Unterstützung in der Regiekompetenz und zielt auf eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im jeweiligen Sozialraum.

Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement: Mit dem BTHG wurde das Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren als zentraler und verpflichtender Prozess zur Ermittlung individueller Bedarfe und zur Bemessung von Leistungen eingeführt. Auch für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf muss dabei gelten, dass alle Prozessschritte (persönliche Lebensplanung, professionelle Teilhabeberatung, Aufstellen von Teilhabezielen und Unterstützung der Teilhabe) partizipationsorientiert realisiert werden. Während eine Person die Verantwortung für die Organisation der Unterstützung der individuellen Teilhabe übernehmen sollte (Teilhabemanagement), spielt auch der Einsatz eines Unterstützerkreises im Sinne der Mehrperspektivität eine wichtige Rolle für den gesamten Prozess.

Teilhabe und Pflege: Eine einseitige Ausrichtung der Unterstützung von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf am erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs beeinträchtigt deren Teilhabechancen. Pädagogische bzw. teilhabeorientierte Zielsetzungen fehlen, z. B. die Förderung der individuellen Entwicklung und der Fähigkeit zur Selbstbestimmung im Sinne von Empowerment sowie die soziale Einbindung in die Gemeinde im Zeichen von Inklusion und Partizipation. Kompensatorische Hilfen überwiegen. Von daher ist Überlegungen, die Hilfebedarfe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf primär im Pflegesystem zu verorten, eine Absage zu erteilen.

Teilhabe im Sozialraum: Die Veränderbarkeit von Räumen und der sich darin vollziehenden sozialen Prozesse sind grundlegende Bedingungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen. In der Behindertenhilfe ist eine systematische Gemeinwesenorientierung auf der Basis des Konzepts Sozialraumorientierung bislang nicht selbstverständlich integraler Bestandteil der professionellen Arbeit.

Teilhabe am Arbeitsleben: Das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schließt das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben ein und ist nicht an Voraussetzungen gebunden. Wegweisend erscheint dabei insbesondere das Konzept einer arbeitsweltbezogenen Teilhabe unabhängig vom Unterstützungsbedarf, insofern der Arbeitsbegriff erweitert und mit der Möglichkeit lebenslanger Bildung verknüpft wird. So wird im Zuge der Personenzentrierung der Fokus vor allem auf niedrigschwellige und individuell angepasste Angebote gelegt.

Die DHG-Standards wurden im Rahmen der DHG-Tagung am 25./26. März 2021 vorgestellt und gleichzeitig publiziert.
Die kompletten DHG-Standards erhalten Sie über den Buchhandel:
Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft: Fachliche Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf.
Stuttgart: Kohlhammer, März 2021, 121 Seiten, € 29,00; ISBN 978-3-17-039520-6

Zur Medienerklärung der DHG

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>DHG-STELLUNGNAHMEN

Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf nicht von Teilhabe ausschließen

Forderungen und Stellungnahme der DHG zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Im Gesetzentwurf sind nach Ansicht der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft erhebliche Nachbesserungen erforderlich, um ein modernes Teilhaberecht auf den Weg zu bringen, das Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht vom Teilhabeanspruch ausschließt. Wir fordern deshalb:

  1. Personenzentrierte Planung und Unterstützung auch bei komplexem Unterstützungsbedarf sichern
  2. Teilhabeberatung als rechtlichen Anspruch sichern
  3. Soziale Teilhabeleistungen nachbessern und konkretisieren
  4. Gesundheitsbezogene Teilhabeleistungen sichern
  5. Kein Ausschluss von der Teilhabe am Arbeitsleben
  6. Teilhabeleistungen nicht in den Pflegebereich verschieben

Mehr: Forderungen (kurz)     Stellungnahme   (16.07.2016)

 

Unterbringung auch in heilpädagogisch qualifizierten Einrichtungen

Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG-E) verabschiedet und ein Anhörungsverfahren eröffnet. Das Gesetz ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ausdrücklich zu begrüßen; denn es löst ein Polizeirecht aus dem Jahre 1952 ab und stellt ausdrücklich personen-zentrierte und individuell passgenaue Hilfsangebote in den Mittelpunkt.
Die DHG greift hier lediglich den Aspekt des Gesetzesentwurfs auf, bei dem es um die Problematik der Unterbringung psychisch kranker und geistig behinderter Personen in Psychiatrischen Krankenhäusern ohne oder gegen ihren Willen (§9 PsychKHG-E) geht, die bei Fremdgefährdung nur noch in psychiatrischen Krankenhäusern zulässig sein soll.
Forderungen:
auch bei Fremdgefährdung Möglichkeit der Unterbringung in heilpädagogisch qualifizierten Einrichtungen
-Psychiatrische Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung verbessern
Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe durch individualisierte Unterstützungsformen, kleinere Wohneinheiten und beratend-therapeutische Hilfen besser ausstatten

Mehr: DHG-Stellungnahme zum Referentenentwurf PsychKGH-Hessen (Juni 2016)

 

Statement der DHG zur Reform der Eingliederungshilfe

Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) engagiert sich seit über 20 Jahren für die Verbesserung der Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit sog. geistiger Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf. Es besteht Anlass zur Sorge, dass die Belange dieses Personenkreises im gegenwärtigen Reformprozess nur unzureichend berücksichtigt werden. Darum werden im Folgenden Anforderungen an das neue Bundesteilhabegesetz formuliert, die insbesondere Menschen mit schweren Behinderungen betreffen, die ihre Bedürfnisse und Interessen nicht selbst artikulieren können …

Mehr: DHG-Statement BTGH   (Juni 2015)

 

Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug
Handlungsbedarfe und Perspektiven

Menschen mit geistiger Behinderung, die Straftaten begehen, werden bei verminderter Schuldfähigkeit oder festgestellter Schuldunfähigkeit in einer Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht. Die Aufnahme im Maßregelvollzug ist nicht allein eine Folge des begangenen Delikts sondern zugleich ein Symptom für die Unfähigkeit des Hilfesystems, dem gefährdeten Personenkreis im Vorfeld adäquate Hilfen anzubieten. …

Die Umsetzung der genannten Forderungen erfordert eine intensive Vernetzung der beteiligten Akteure. Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) ist bereit, eine Plattform für den interdisziplinären und multiprofessionellen Austausch zu bieten.

Mehr: DHG-Positionspapier MRV    (Juni 2014)

 

Stellungnahme zum Positionspapier der Arbeitsgruppe „Junge Erwachsene mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf“ in der Region Berlin-Pankow

Die im Positionspapier der Arbeitsgruppe „Junge Erwachsene mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf“ in der Region Berlin-Pankow dargestellten Problemlagen bei der Betreuung von jungen Erwachsenen mit Lernbehinderung bzw. leichter geistiger Behinderung und erheblichem psychosozialen Unterstützungsbedarf spiegeln Entwicklungen, die auch in anderen Bundesländern zu beobachten sind, insbesondere im (groß-)städtischen Bereich. Die Versäulung der Hilfesysteme verhindert personbezogene multiprofessionelle Hilfearrangements, die den spezifischen Bedarfslagen gerecht werden …

Mehr: DHG-Stellungnahme Junge Erwachsene      (Januar 2012)

 

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – auch für Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Hilfebedarf

Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft begrüßt die vom Landeswohlfahrtsverband Hessen angestoßene Erweiterung individueller Wohnformen und die Konzeption „Wohnen im Verbund“, fordert aber nachdrücklich, individuelle Wohnformen mit den entsprechenden Assistenzdiensten auch für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung oder Problemverhalten bzw. psychischen Problemen zu erproben …

Mehr:  DHG-Stellungnahme Teilhabe     (2003)

 

>STELLUNGNAHMEN MIT ANDEREN ORGANISATIONEN

Recht auf Teilhabe sichern –
für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
und schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Alarmiert von Berichten über Ermittlungen im Intensivbereich einer Behinderteneinrichtung in Nordrhein-Westfalen, aber auch in bundesweiter Kenntnis der Betreuungssituation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und schwerwiegend herausforderndem Verhalten in vielen Einrichtungen, insbesondere in sog. Intensivbereichen, wenden sich die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) und das Netzwerk Intensivbetreuung zu Wort.

Wir sind sehr besorgt, dass die Rechte auf menschenwürdige Wohn- und Lebensbedingungen, auf fachlich qualifizierte Unterstützung und auf Gewaltschutz für diese in hohem Umfang unterstützungsbedürftigen Menschen nicht zu gewährleisten sind – aufgrund der vorhandenen Angebotsstrukturen der Behindertenhilfe, einer oftmals unzureichenden personelle Ausstattung, aber auch unzureichender spezifischer psychiatrischer und therapeutischer Angebote. Gerade im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sehen wir alle Verantwortlichen gefordert, sich für die Rechte auch dieser Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Wir begrüßen deshalb, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese Problematik zum Anlass genommen hat, eine interdisziplinäre Expertenkommission mit Empfehlungen zu „Herausforderndem Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ einzusetzen, die inzwischen ihren Abschlussberichtvorgelegt hat. DHG und Netzwerk Intensivbetreuung sehen bundesweit große Handlungsbedarfe in allen Bundesländern. Insbesondere fordern wir von politisch Verantwortlichen, Leistungsträgern und Leistungserbringern für den genannten Personenkreis:

  1. Berücksichtigung intensiver Unterstützungsbedarfe in der BTHG-Umsetzung, Anerkennung des personenzentrierten Assistenzbedarfs und Erweiterung der Beteiligung am Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren im BTHG-Umsetzungsprozess
  2. Individuelle Wohnformen (Apartments), kleinteilige Wohneinheiten (max. 4 Personen) mit baulich-technischer Anpassung an Anforderungen des Personenkreises
  3. Individuell angepasste Möglichkeiten zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung in einem zweiten Lebensraum
  4. Sicherung erhöhter qualifizierter Personalpräsenz für intensive Assistenz sowie für Beratung, Supervision und fachspezifische Schulungen, z.B. für Gewaltprävention
  5. Forcierung des Ausbaus der Zentren für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (MZEB), besonders auch mit psychiatrischem und psychotherapeutischem Schwerpunkt
  6. Niedrigschwellige Zugänge zu ortsnahen klientelspezifischen psychotherapeutischen Settings, qualifizierten Beratungsangeboten (z.B. Konsulentendienste) und Krisendiensten
  7. Integration intensiver Wohn-, Arbeits- und psychosozialer Assistenzangebote in eine regionale Angebotsstruktur mit bedarfs- und leistungsgerechten Vergütungsvereinbarungen
  8. Anpassung von Lehr-, Aus- und Weiterbildungscurricula aller beteiligten Berufsgruppen für intensive Assistenzbedarfe und entsprechende Angebote zur Weiterqualifizierung
  9. Achtung und Unterstützung von Grundrechten, Selbstvertretung, Beteiligung und Beschwerden für diesen Personenkreis – auch unter erschwerten Bedingungen
  10. Eine bundesweite länderübergreifende ministerielle Initiative zur Erarbeitung von Empfehlungen für eine geeignete Angebotsstruktur bei intensivem Assistenzbedarf zur Sicherung von Teilhabe und Gewaltschutz.

Lesen Sie das gesamte Positionspapier mit Details zu den einzelnen Forderungen. (April 2022)

 

Appell für bessere Anschlussperspektiven in der Behindertenhilfe für straffällig gewordene Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Maßregelvollzug

… Insgesamt stellen sich Aufbau und Weiterentwicklung geeigneter Anschlussperspektiven an den Maßregelvollzug als hochkomplexe Herausforderung dar. Sie kann nicht allein durch die Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) bewältigt werden, sondern bedarf eines strukturierten Zusammenwirkens von Eingliederungshilfe, Maßregelvollzug, forensischer Nachsorge und psychiatrischem Versorgungssystem. Nicht nur die dichte personelle Unterstützung der ehemaligen Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten, sondern auch der unverzichtbare Aufwand für die Koordination aller beteiligten Stellen im Interesse einer kontinuierlichen Zusammenarbeit müssen angemessen vergütet werden. Dringend bitten die DGSGB und die DHG sowohl die sozialpolitischen Entscheidungsträger in Legislative und Exekutive als auch die Leistungsträger der Eingliederungshilfe, vor allem die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie die Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe), sich energisch der Herausforderung zu stellen, den eklatanten Versorgungsmangel im Anschluss an den Maßregelvollzug zu überwinden.  Mehr: Gemeinsamer Appell  (Mai 2017)

 

Teilhabe statt Ausgrenzung! Jetzt den Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE Menschen mit Behinderungen sicherstellen!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll „die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und das deutsche Recht im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Leitbild ist dabei die Inklusion”. Allerdings sind bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf kaum im Blick. Im Gegenteil – ihr Ausschluss von beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben wird fortgeschrieben und manifestiert. Denn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen wie bisher auch nur diejenigen Menschen erhalten, die in der Lage sind, ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung” zu erbringen. Dabei ignoriert die Bundesregierung hartnäckig die von führenden Rechtsexperten und Verbänden seit Jahren kritisierte Tatsache, dass die vorgesehene Regelung mit dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren ist. Leistungsfähigkeit im Sinne wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung entspricht einer inklusionsfeindlichen, marktorientierten, betriebswirtschaftlich geprägten Sichtweise, die den Anforderungen an ein menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht und dem Rehabilitationsauftrag nicht gerecht wird. Aus Sicht der Verbände darf sie deshalb nicht länger Leitgedanke und Voraussetzung für nachteilsausgleichsorientierte Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen sein. …

Mehr: Gemeinsame Forderungen

 

Berliner Positionspapier: Junge Erwachsene mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf

Unser Anliegen betrifft junge Erwachsene mit einer Lernbehinderung/ einer leichten geistigen Behinderung, die zugleich von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Diese Personengruppe hat einen besonderen Hilfebedarf aufgrund ihrer vielschichtigen Verhaltensauffälligkeiten mit den unterschiedlichsten Ursachen, beispielsweise Milieuschädigungen, traumatische Erfahrungen, Bindungsstörungen und mangelnde soziale Kompetenz. Sie sind häufiger bedroht von sexuellem Missbrauch, frühen Schwangerschaften, Drogenmissbrauch, Kriminalität und Obdachlosigkeit. …

Mehr: Berliner Stellungnahme Junge Erwachsene     (Januar 2012)

 

Diskriminierung beenden – Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen!

Forderungen von Verbänden und Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Änderung der gesetzlichen Regelungen des SGB IX (Dezember 2011) Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) beschreibt das Recht auf Bildung (Art. 24) und Arbeit (Art. 27) für alle Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf (UN-BRK, Präambel). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung dieses Rechts noch nicht erreicht. Denn zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion einerseits und den aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Umsetzung in der Praxis andererseits besteht eine große Diskrepanz. …

Verbände-Forderungen: Diskriminierung beenden      (Dezember 2011)
Flyer in schwerer Sprache:  Flyer Arbeit möglich machen schwer  (2014)
Flyer in einfacher Sprache: Flyer Arbeit möglich machen einfach  (2014)
Kampagne und Videoclips bei Aktion Mensch:  Kampagne

 

Heidelberger Appell
Teilhabechancen von behinderten Menschen mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Die DHG und das Netzwerk Intensivbetreuung sehen die gegenwärtigen sozialpolitischen Entwicklungen mit Sorge. Unter dem aktuell steigenden Kostendruck laufen Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten Gefahr, Opfer der Finanzierungsprobleme im Sozial- und Gesundheitswesen zu werden. Diese Entwicklung steht in krassem Widerspruch zur Leitorientierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die seit 2009 verbindliche Grundlage für das nationale Recht ist …

Mehr:  Heidelberger Appell      (Februar 2010)

 

>STELLUNGNAHMEN ANDERE ORGANISATIONEN MIT BEZUG ZU DHG-POSITIONEN

DGSGB-Stellungnahme zum Positionspapier „Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug. Handlungsbedarfe und Perspektiven“ der DHG

Auf dem Hintergrund ihrer wiederholten Beschäftigung mit dem Themenkomplex der straffällig gewordenen Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug hat die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e. V. (DHG) im Juni 2014 ihr Positionspapier „Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug. Handlungsbedarfe und Perspektiven“ verabschiedet. Die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (DGSGB) begrüßt und unterstützt dieses Positionspapier der DHG ausdrücklich …

Mehr:  DGSGB-Stellungnahme MRV   (Juli 2015)

 

Lebenshilfe-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt die geplante Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 ff. StGB. Es ist zu hoffen, dass die geplante regelmäßige Begrenzung der Maßnahme auf drohende erhebliche Taten, der Einzug zeitlicher Begrenzungen sowie die vorgesehenen prozessualen Sicherungen geeignet sind, um der zunehmenden Zahl von Neueinweisungen und der zögerlichen Entlassungspraxis, die zu steigenden Unterbringungsdauern führt, zu begegnen. …

Mehr:  Lebenshilfe-Stellungnahme MRV      (Juli 2015)